août
23

Hitzefrei

  • Par srenonce le

Hitzefrei : unterrichtsfrei aufgrund hoher Temperaturen..

(warm - chaud, mais agréablement / heiß - chaud, un peu trop même die Hitze - la chaleur, assez forte...)


Cela fait souvent rêver les élèves français... Mais ce terme ne veut pas dire qu'il n'y a plus de cours dès qu'il fait chaud : c'est bien plus compliqué que cela et tout dépend du Land. En tout cas, les élèves ne sont pas libérés avant 11 heures.


(source : Wikipedia) Für Schulen gibt es in manchen Ländern Erlässe.


In Hessen lautet die derzeitige Regelung:

„Nach dem Hitzefrei-Erlass müssen morgens um 11.00 Uhr schon 25 Grad in einem Klassenraum erreicht sein, damit Schüler der Unter- und Mittelstufe nach der 5. Stunde gehen dürfen. Zudem können Schulleiter den Unterricht auch nach draußen verlegen oder auf Hausaufgaben verzichten.“


In Schleswig-Holstein gab es bis 1998 eine Richtlinie, die besagte, dass hitzefrei gegeben werden kann, wenn bis 11 Uhr 25 Grad im Schatten erreicht werden. Seitdem gilt:

„Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen im Sommer entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Fürsorgepflicht ob und in welchem Umfang Unterricht erteilt werden kann.“


In Rheinland-Pfalz war bis 31. Dezember 1990 eine konkrete Hitzfrei-Regelung gegeben. Seitdem gilt:

„Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die Durchführung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule (§21 Schulgesetz) in eigener Zuständigkeit, ob die klimatische Situation in der Schule, in einzelnen Klassen- und Fachräumen die Erteilung von Unterricht gestattet.“


In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell die Regelung:

„bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.“


In Baden-Württemberg entscheiden derzeit die Schulleiter frei für ihre Schule. Vor dem Jahr 1975 galt folgende Regel:

„Wenn um 10 Uhr das Thermometer über 25 Grad im Schatten kletterte, dann durfte der Schulleiter entscheiden, ob es hitzefrei gibt.“



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